حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما ـ عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنَّهُ قَالَ «إِذَا تَبَايَعَ الرَّجُلاَنِ فَكُلُّ وَاحِدٍ مِنْهُمَا بِالْخِيَارِ، مَا لَمْ يَتَفَرَّقَا، وَكَانَا جَمِيعًا، أَوْ يُخَيِّرُ أَحَدُهُمَا الآخَرَ فَتَبَايَعَا عَلَى ذَلِكَ، فَقَدْ وَجَبَ الْبَيْعُ، وَإِنْ تَفَرَّقَا بَعْدَ أَنْ يَتَبَايَعَا، وَلَمْ يَتْرُكْ وَاحِدٌ مِنْهُمَا الْبَيْعَ، فَقَدْ وَجَبَ الْبَيْعُ».
Überliefert von Ibn 'Umar: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer haben die Option, den Handel abzubrechen oder zu bestätigen, solange sie noch zusammen sind; und es sei denn, sie trennen sich oder einer von ihnen gibt dem anderen die Option, die Dinge zu behalten oder zurückzugeben, und dann wird eine Entscheidung getroffen, in diesem Fall gilt der Handel als endgültig. Wenn sie sich nach dem Handel trennen und keiner von ihnen ihn abgelehnt hat, dann wird der Handel endgültig.“