حَدَّثَنَا أَبُو النُّعْمَانِ، حَدَّثَنَا حَمَّادُ بْنُ زَيْدٍ، حَدَّثَنَا أَيُّوبُ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ ـ رضى الله عنهما ـ قَالَ قَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم «الْبَيِّعَانِ بِالْخِيَارِ مَا لَمْ يَتَفَرَّقَا، أَوْ يَقُولُ أَحَدُهُمَا لِصَاحِبِهِ اخْتَرْ». وَرُبَّمَا قَالَ أَوْ يَكُونُ بَيْعَ خِيَارٍ.
Überliefert von Ibn 'Umar: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Der Verkäufer und der Käufer haben die Option, den Handel zu annullieren oder zu bestätigen, es sei denn, sie trennen sich, oder einer von ihnen sagt zum anderen: ‚Wähle (d. h. entscheide dich jetzt, den Handel zu annullieren oder zu bestätigen).‘“ Vielleicht sagte er: „Oder wenn es ein optionaler Verkauf ist.“ Ibn 'Umar, Schuraih, asch-Schu'bi, Tawus, Ata und Ibn Abu Mulaika stimmen diesem Urteil zu.