حَدَّثَنَا أَبُو نُعَيْمٍ، حَدَّثَنَا أَفْلَحُ، عَنِ الْقَاسِمِ، عَنْ عَائِشَةَ ـ رضى الله عنها ـ قَالَتْ فَتَلْتُ قَلاَئِدَ بُدْنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم بِيَدَىَّ، ثُمَّ قَلَّدَهَا وَأَشْعَرَهَا وَأَهْدَاهَا، فَمَا حَرُمَ عَلَيْهِ شَىْءٌ كَانَ أُحِلَّ لَهُ.

Überliefert von 'Aisha: Ich drehte mit meinen eigenen Händen die Girlanden für die Opfertiere (Budn) des Propheten (ﷺ), der sie mit Girlanden schmückte und markierte und sie dann nach Mekka weiterschickte; dennoch wurde ihm damals nichts Erlaubtes als verboten angesehen.

Quelle: sunnah.com