حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ الْمُثَنَّى الأَنْصَارِيُّ، قَالَ حَدَّثَنِي أَبِي قَالَ، حَدَّثَنِي ثُمَامَةُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ أَنَسٍ، أَنَّ أَنَسًا، حَدَّثَهُ أَنَّ أَبَا بَكْرٍ ـ رضى الله عنه ـ كَتَبَ لَهُ هَذَا الْكِتَابَ لَمَّا وَجَّهَهُ إِلَى الْبَحْرَيْنِ بِسْمِ اللَّهِ الرَّحْمَنِ الرَّحِيمِ «هَذِهِ فَرِيضَةُ الصَّدَقَةِ الَّتِي فَرَضَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَلَى الْمُسْلِمِينَ، وَالَّتِي أَمَرَ اللَّهُ بِهَا رَسُولَهُ، فَمَنْ سُئِلَهَا مِنَ الْمُسْلِمِينَ عَلَى وَجْهِهَا فَلْيُعْطِهَا، وَمَنْ سُئِلَ فَوْقَهَا فَلاَ يُعْطِ فِي أَرْبَعٍ وَعِشْرِينَ مِنَ الإِبِلِ فَمَا دُونَهَا مِنَ الْغَنَمِ مِنْ كُلِّ خَمْسٍ شَاةٌ، إِذَا بَلَغَتْ خَمْسًا وَعِشْرِينَ إِلَى خَمْسٍ وَثَلاَثِينَ فَفِيهَا بِنْتُ مَخَاضٍ أُنْثَى، فَإِذَا بَلَغَتْ سِتًّا وَثَلاَثِينَ إِلَى خَمْسٍ وَأَرْبَعِينَ فَفِيهَا بِنْتُ لَبُونٍ أُنْثَى، فَإِذَا بَلَغَتْ سِتًّا وَأَرْبَعِينَ إِلَى سِتِّينَ فَفِيهَا حِقَّةٌ طَرُوقَةُ الْجَمَلِ، فَإِذَا بَلَغَتْ وَاحِدَةً وَسِتِّينَ إِلَى خَمْسٍ وَسَبْعِينَ فَفِيهَا جَذَعَةٌ، فَإِذَا بَلَغَتْ ـ يَعْنِي ـ سِتًّا وَسَبْعِينَ إِلَى تِسْعِينَ فَفِيهَا بِنْتَا لَبُونٍ، فَإِذَا بَلَغَتْ إِحْدَى وَتِسْعِينَ إِلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَفِيهَا حِقَّتَانِ طَرُوقَتَا الْجَمَلِ، فَإِذَا زَادَتْ عَلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ فَفِي كُلِّ أَرْبَعِينَ بِنْتُ لَبُونٍ، وَفِي كُلِّ خَمْسِينَ حِقَّةٌ، وَمَنْ لَمْ يَكُنْ مَعَهُ إِلاَّ أَرْبَعٌ مِنَ الإِبِلِ فَلَيْسَ فِيهَا صَدَقَةٌ، إِلاَّ أَنْ يَشَاءَ رَبُّهَا، فَإِذَا بَلَغَتْ خَمْسًا مِنَ الإِبِلِ فَفِيهَا شَاةٌ، وَفِي صَدَقَةِ الْغَنَمِ فِي سَائِمَتِهَا إِذَا كَانَتْ أَرْبَعِينَ إِلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ شَاةٌ، فَإِذَا زَادَتْ عَلَى عِشْرِينَ وَمِائَةٍ إِلَى مِائَتَيْنِ شَاتَانِ، فَإِذَا زَادَتْ عَلَى مِائَتَيْنِ إِلَى ثَلاَثِمِائَةٍ فَفِيهَا ثَلاَثٌ، فَإِذَا زَادَتْ عَلَى ثَلاَثِمِائَةٍ فَفِي كُلِّ مِائَةٍ شَاةٌ، فَإِذَا كَانَتْ سَائِمَةُ الرَّجُلِ نَاقِصَةً مِنْ أَرْبَعِينَ شَاةً وَاحِدَةً فَلَيْسَ فِيهَا صَدَقَةٌ، إِلاَّ أَنْ يَشَاءَ رَبُّهَا، وَفِي الرِّقَةِ رُبْعُ الْعُشْرِ، فَإِنْ لَمْ تَكُنْ إِلاَّ تِسْعِينَ وَمِائَةً فَلَيْسَ فِيهَا شَىْءٌ، إِلاَّ أَنْ يَشَاءَ رَبُّهَا».

Überliefert von Anas: Als Abu Bakr mich (zum Einsammeln der Zakat) nach Bahrain sandte, schrieb er mir Folgendes: – (Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen). Dies sind die Anordnungen für die verpflichtende Wohltätigkeit (Zakat), die der Gesandte Allahs (ﷺ) für jeden Muslim verpflichtend gemacht hatte und deren Einhaltung Allah Seinem Gesandten befohlen hatte: Wer unter den Muslimen aufgefordert wird, die Zakat entsprechend zu zahlen, der soll sie (dem Zakat-Einnehmer) zahlen, und wer um mehr gebeten wird (als in dieser Schrift festgelegt), der soll nicht zahlen; für vierundzwanzig Kamele oder weniger sind Schafe als Zakat zu zahlen; für je fünf Kamele ist ein Schaf zu zahlen, und wenn es zwischen fünfundzwanzig und fünfunddreißig Kamele sind, ist eine Bint Makhad zu zahlen; und wenn es zwischen sechsunddreißig und fünfundvierzig (Kamele) sind, ist eine Bint Labun zu zahlen; und wenn es zwischen sechsundvierzig und sechzig (Kamele) sind, ist eine Hiqqa zu zahlen; und wenn die Anzahl zwischen einundsechzig und fünfundsiebzig (Kamele) liegt, ist eine Dschadha zu zahlen; und wenn die Anzahl zwischen sechsundsiebzig und neunzig (Kamele) liegt, sind zwei Bint Labun zu zahlen; und wenn sie zwischen einundneunzig und einhundertzwanzig (Kamele) liegen, sind zwei Hiqqa zu zahlen; und wenn sie über einhundertzwanzig (Kamele) sind, ist für je vierzig (über einhundertzwanzig) eine Bint Labun zu zahlen, und für je fünfzig Kamele (über einhundertzwanzig) ist eine Hiqqa zu zahlen; und wer nur vier Kamele besitzt, muss keine Zakat zahlen, aber wenn der Besitzer dieser vier Kamele etwas geben möchte, kann er es tun. Wenn die Anzahl der Kamele auf fünf steigt, muss der Besitzer ein Schaf als Zakat zahlen. Was die Zakat für die (Herde) Schafe betrifft: Wenn sie zwischen vierzig und einhundertzwanzig Schafe sind, ist ein Schaf zu zahlen; und wenn sie zwischen einhundertzwanzig und zweihundert (Schafe) sind, sind zwei Schafe zu zahlen; und wenn sie zwischen zweihundert und dreihundert (Schafe) sind, sind drei Schafe zu zahlen; und für über dreihundert Schafe ist für je weitere hundert Schafe ein Schaf als Zakat zu zahlen. Und wenn jemand weniger als vierzig Schafe besitzt, ist keine Zakat erforderlich, aber wenn er geben möchte, kann er es tun. Für Silber beträgt die Zakat ein Vierzigstel des Bestandes (d. h. 2,5 %), und wenn sein Wert weniger als zweihundert Dirham beträgt, ist keine Zakat erforderlich, aber wenn der Besitzer zahlen möchte, kann er es tun.

Quelle: sunnah.com