حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ، قَالَ حَدَّثَنِي أَبِي قَالَ، حَدَّثَنِي ثُمَامَةُ، أَنَّ أَنَسًا ـ رضى الله عنه ـ حَدَّثَهُ أَنَّ أَبَا بَكْرٍ ـ رضى الله عنه ـ كَتَبَ لَهُ الَّتِي أَمَرَ اللَّهُ رَسُولَهُ صلى الله عليه وسلم «وَمَنْ بَلَغَتْ صَدَقَتُهُ بِنْتَ مَخَاضٍ وَلَيْسَتْ عِنْدَهُ وَعِنْدَهُ بِنْتُ لَبُونٍ فَإِنَّهَا تُقْبَلُ مِنْهُ، وَيُعْطِيهِ الْمُصَدِّقُ عِشْرِينَ دِرْهَمًا أَوْ شَاتَيْنِ، فَإِنْ لَمْ يَكُنْ عِنْدَهُ بِنْتُ مَخَاضٍ عَلَى وَجْهِهَا، وَعِنْدَهُ ابْنُ لَبُونٍ فَإِنَّهُ يُقْبَلُ مِنْهُ وَلَيْسَ مَعَهُ شَىْءٌ».

Überliefert von Anas: Abu Bakr schrieb mir, was Allah Seinem Gesandten (Friede sei auf ihm) aufgetragen hatte bezüglich dessen, der eine Bint Makhad (d. h. eine einjährige Kamelstute) als Zakat (Pflichtabgabe) zu zahlen hatte und sie nicht besaß, aber eine Bint Labun (zweijährige Kamelstute) hatte. (Er schrieb, dass) sie von ihm als Zakat (Pflichtabgabe) angenommen werden könne, und der Zakat-Einnehmer (Pflichtabgaben-Einnehmer) ihm 20 Dirham oder zwei Schafe zurückgeben würde; und wenn der Zakat-Zahler (Pflichtabgaben-Zahler) keine Bint Makhad hätte, aber einen Ibn Labun (einen zweijährigen Kamelhengst) besäße, dann könne er als seine Zakat (Pflichtabgabe) angenommen werden, aber ihm würde nichts bezahlt werden.

Quelle: sunnah.com