حَدَّثَنَا أَبُو الْيَمَانِ، أَخْبَرَنَا شُعَيْبٌ، قَالَ ابْنُ شِهَابٍ يُصَلَّى عَلَى كُلِّ مَوْلُودٍ مُتَوَفًّى وَإِنْ كَانَ لِغَيَّةٍ، مِنْ أَجْلِ أَنَّهُ وُلِدَ عَلَى فِطْرَةِ الإِسْلاَمِ، يَدَّعِي أَبَوَاهُ الإِسْلاَمَ أَوْ أَبُوهُ خَاصَّةً، وَإِنْ كَانَتْ أُمُّهُ عَلَى غَيْرِ الإِسْلاَمِ، إِذَا اسْتَهَلَّ صَارِخًا صُلِّيَ عَلَيْهِ، وَلاَ يُصَلَّى عَلَى مَنْ لاَ يَسْتَهِلُّ مِنْ أَجْلِ أَنَّهُ سِقْطٌ، فَإِنَّ أَبَا هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ كَانَ يُحَدِّثُ قَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم «مَا مِنْ مَوْلُودٍ إِلاَّ يُولَدُ عَلَى الْفِطْرَةِ، فَأَبَوَاهُ يُهَوِّدَانِهِ أَوْ يُنَصِّرَانِهِ أَوْ يُمَجِّسَانِهِ، كَمَا تُنْتَجُ الْبَهِيمَةُ بَهِيمَةً جَمْعَاءَ هَلْ تُحِسُّونَ فِيهَا مِنْ جَدْعَاءَ». ثُمَّ يَقُولُ أَبُو هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه – {فِطْرَةَ اللَّهِ الَّتِي فَطَرَ النَّاسَ عَلَيْهَا} الآيَةَ.
Überliefert von Ibn Shihab: Das Totengebet soll für jedes Kind verrichtet werden, selbst wenn es der Sohn einer Prostituierten wäre, da es mit dem wahren Glauben des Islam geboren wurde (d. h. niemanden außer Allah allein anzubeten). Wenn seine Eltern Muslime sind, insbesondere der Vater, selbst wenn seine Mutter eine Nicht-Muslimin wäre, und wenn es nach der Geburt schreit (auch nur einmal) vor seinem Tod (d. h. lebend geboren), dann muss das Totengebet verrichtet werden. Und wenn das Kind nach der Geburt nicht schreit (d. h. tot geboren), dann soll sein Totengebet nicht verrichtet werden, und es wird als Fehlgeburt betrachtet. Abu Huraira überlieferte, dass der Prophet (ﷺ) sagte: „Jedes Kind wird mit dem wahren Glauben geboren (d. h. niemanden außer Allah allein anzubeten), aber seine Eltern machen es zum Juden oder zum Christen oder zum Magier, so wie ein Tier ein vollkommenes Junges zur Welt bringt. Findest du es verstümmelt?“ Dann rezitierte Abu Huraira die heiligen Verse: ‚Die reine islamische Natur Allahs (der wahre Glaube, d. h. niemanden außer Allah allein anzubeten), mit der Er die Menschen erschaffen hat.‘ (30:30).