حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ مُعَاذِ بْنِ عَبَّادٍ الْعَنْبَرِيُّ، حَدَّثَنَا أَبُو عَوَانَةَ، عَنْ يَعْلَى بْنِ عَطَاءٍ، عَنْ مَعْبَدِ بْنِ هُرْمُزَ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ الْمُسَيَّبِ، قَالَ حَضَرَ رَجُلاً مِنَ الأَنْصَارِ الْمَوْتُ فَقَالَ إِنِّي مُحَدِّثُكُمْ حَدِيثًا مَا أُحَدِّثُكُمُوهُ إِلاَّ احْتِسَابًا سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ «إِذَا تَوَضَّأَ أَحَدُكُمْ فَأَحْسَنَ الْوُضُوءَ ثُمَّ خَرَجَ إِلَى الصَّلاَةِ لَمْ يَرْفَعْ قَدَمَهُ الْيُمْنَى إِلاَّ كَتَبَ اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ لَهُ حَسَنَةً وَلَمْ يَضَعْ قَدَمَهُ الْيُسْرَى إِلاَّ حَطَّ اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ عَنْهُ سَيِّئَةً فَلْيُقَرِّبْ أَحَدُكُمْ أَوْ لِيُبَعِّدْ فَإِنْ أَتَى الْمَسْجِدَ فَصَلَّى فِي جَمَاعَةٍ غُفِرَ لَهُ فَإِنْ أَتَى الْمَسْجِدَ وَقَدْ صَلَّوْا بَعْضًا وَبَقِيَ بَعْضٌ صَلَّى مَا أَدْرَكَ وَأَتَمَّ مَا بَقِيَ كَانَ كَذَلِكَ فَإِنْ أَتَى الْمَسْجِدَ وَقَدْ صَلَّوْا فَأَتَمَّ الصَّلاَةَ كَانَ كَذَلِكَ».

Überliefert von einer Person von den Ansar: Sa'id ibn al-Musayyab sagte: Ein Ansari lag im Sterben. Er sagte: Ich überliefere euch eine Überlieferung, und ich überliefere sie in der Absicht, von Allah dafür belohnt zu werden. Ich hörte den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen: Wenn einer von euch die Gebetswaschung (Wudu') verrichtet und sie sehr gut verrichtet und zum Gebet hinausgeht, setzt er keinen rechten Schritt, ohne dass Allah ihm eine gute Tat (oder einen Segen) aufzeichnet, und setzt er keinen linken Schritt, ohne dass Allah ihm eine Sünde erlässt. Ob einer von euch nahe bei der Moschee wohnt oder weit von ihr entfernt; wenn er zur Moschee kommt und in der Gemeinschaft betet, wird ihm (von Allah) vergeben. Wenn er zur Moschee kommt, während die Menschen einen Teil des Gebets bereits gebetet haben und ein Teil des Gebets noch aussteht, und er den Teil, an dem er teilgenommen hat, in der Gemeinschaft betet und den Teil, den er verpasst hat, vervollständigt, wird er ebenfalls dasselbe genießen (d. h. ihm wird vergeben). Wenn er zur Moschee kommt, als die Menschen das Gebet bereits beendet haben, wird er dasselbe genießen.

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Sahih (Al-Albani)