حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ بَشَّارٍ، حَدَّثَنَا ابْنُ أَبِي عَدِيٍّ، عَنْ هِشَامٍ، عَنْ قَتَادَةَ، عَنْ أَنَسِ بْنِ مَالِكٍ، بِهَذَا الْحَدِيثِ نَحْوَهُ زَادَ ثُمَّ نَهَى عَنِ الْمُثْلَةِ وَلَمْ يَذْكُرْ مِنْ خِلاَفٍ. وَرَوَاهُ شُعْبَةُ عَنْ قَتَادَةَ وَسَلاَّمِ بْنِ مِسْكِينٍ عَنْ ثَابِتٍ جَمِيعًا عَنْ أَنَسٍ لَمْ يَذْكُرَا مِنْ خِلاَفٍ. وَلَمْ أَجِدْ فِي حَدِيثِ أَحَدٍ قَطَعَ أَيْدِيَهُمْ وَأَرْجُلَهُمْ مِنْ خِلاَفٍ. إِلاَّ فِي حَدِيثِ حَمَّادِ بْنِ سَلَمَةَ.

Eine ähnliche Überlieferung wurde auch von Anas bin Malik durch eine andere Überliefererkette überliefert. Diese Version fügt hinzu: Er verbot dann die Verstümmelung. Diese Version erwähnt nicht die Worte „von gegenüberliegenden Seiten“. Diese Überlieferung wurde von Shu'bah von Qatadah und Salam bin Miskin von Thabit auf Autorität von Anas überliefert. Sie erwähnten nicht die Worte „von gegenüberliegender Seite“. Ich fand diese Worte „ihre Hände und Füße wurden von gegenüberliegenden Seiten abgeschnitten“ in keiner Version außer in der Version von Hammad bin Salamah.

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Sahih (Al-Albani)

Sunan Abi Dawud 4368 · Hadithsammlung