Sunan Abi Dawud 4080

Sahih in der Kette

حَدَّثَنَا عُثْمَانُ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا جَرِيرٌ، عَنِ الأَعْمَشِ، عَنْ أَبِي صَالِحٍ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَنْ لِبْسَتَيْنِ أَنْ يَحْتَبِيَ الرَّجُلُ مُفْضِيًا بِفَرْجِهِ إِلَى السَّمَاءِ وَيَلْبَسَ ثَوْبَهُ وَأَحَدُ جَانِبَيْهِ خَارِجٌ وَيُلْقِي ثَوْبَهُ عَلَى عَاتِقِهِ.

Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot, Kleidung auf zwei Arten zu tragen: dass ein Mann in einem einzigen Gewand sitzt, während seine Hände um seine Knie gelegt sind und er seine Schamteile zum Himmel entblößt, und dass er sein Gewand trägt, während eine seiner Seiten unbedeckt ist, und das Gewand auf seine Schultern legt.

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Sahih in chain (Al-Albani)