حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مُحَمَّدِ بْنِ أَسْمَاءَ، حَدَّثَنَا جُوَيْرِيَةُ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم بِمَعْنَى مَالِكٍ وَلَمْ يَذْكُرْ «وَإِلاَّ فَقَدْ عَتَقَ مِنْهُ مَا عَتَقَ». انْتَهَى حَدِيثُهُ إِلَى «وَأُعْتِقَ عَلَيْهِ الْعَبْدُ». عَلَى مَعْنَاهُ.

Die oben erwähnte Überlieferung wurde ebenfalls von Ibn 'Umar durch eine andere Überliefererkette mit derselben Bedeutung wie von Malik erwähnt überliefert. In dieser Version gibt es keine Erwähnung der Worte "andernfalls wird er im Umfang des Anteils des ersten Mannes freigelassen." Seine Version endet mit "und der Sklave wird somit freigelassen," mit derselben Bedeutung wie er (Malik) erwähnte.

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Sahih (Al-Albani)