حَدَّثَنَا هَارُونُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ، حَدَّثَنِي عَبْدُ الصَّمَدِ، حَدَّثَنَا هَمَّامٌ، عَنْ قَتَادَةَ، بِإِسْنَادِهِ وَمَعْنَاهُ زَادَ إِنْ وَجَدَ دَاءً فِي الثَّلاَثِ اللَّيَالِي رُدَّ بِغَيْرِ بَيِّنَةٍ وَإِنْ وَجَدَ دَاءً بَعْدَ الثَّلاَثِ كُلِّفَ الْبَيِّنَةَ أَنَّهُ اشْتَرَاهُ وَبِهِ هَذَا الدَّاءُ. قَالَ أَبُو دَاوُدَ هَذَا التَّفْسِيرُ مِنْ كَلاَمِ قَتَادَةَ.
Die oben erwähnte Überlieferung wurde ebenfalls von Qatadah durch eine andere Überliefererkette mit derselben Bedeutung überliefert. Diese Version fügt hinzu: "Wenn er (im Sklaven) innerhalb von drei Tagen einen Mangel findet, kann er ihn ohne Beweis zurückgeben; wenn er nach drei Tagen einen Mangel findet, muss er den Beweis erbringen, dass der Sklave den Mangel bereits hatte, als er ihn kaufte." Abu Dawud sagte: Diese Erklärung stammt aus den Worten von Qatadah.