حَدَّثَنَا مُوسَى بْنُ إِسْمَاعِيلَ، حَدَّثَنَا حَمَّادٌ، عَنْ أَيُّوبَ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم بِمَعْنَاهُ قَالَ «أَوْ يَقُولُ أَحَدُهُمَا لِصَاحِبِهِ اخْتَرْ».

Die oben erwähnte Überlieferung wurde ebenfalls von Ibn 'Umar vom Propheten (ﷺ) mit derselben Bedeutung über eine andere Überliefererkette überliefert. Diese Version fügt hinzu: "Oder einer von ihnen sagt zum anderen: 'Übe das Recht aus.'"

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Sahih (Al-Albani)