حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ مُحَمَّدٍ، حَدَّثَنِي عَلِيُّ بْنُ حُسَيْنٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ يَزِيدَ النَّحْوِيِّ، عَنْ عِكْرِمَةَ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، { وَعَلَى الَّذِينَ يُطِيقُونَهُ فِدْيَةٌ طَعَامُ مِسْكِينٍ } فَكَانَ مَنْ شَاءَ مِنْهُمْ أَنْ يَفْتَدِيَ بِطَعَامِ مِسْكِينٍ افْتَدَى وَتَمَّ لَهُ صَوْمُهُ فَقَالَ { فَمَنْ تَطَوَّعَ خَيْرًا فَهُوَ خَيْرٌ لَهُ وَأَنْ تَصُومُوا خَيْرٌ لَكُمْ } وَقَالَ { فَمَنْ شَهِدَ مِنْكُمُ الشَّهْرَ فَلْيَصُمْهُ وَمَنْ كَانَ مَرِيضًا أَوْ عَلَى سَفَرٍ فَعِدَّةٌ مِنْ أَيَّامٍ أُخَرَ }.

Ibn ‘Abbas erklärte den koranischen Vers ‚Für diejenigen, die dazu in der Lage sind (mit Beschwernis), ist ein Lösegeld, die Speisung eines Bedürftigen‘ und sagte: „Wenn einer von ihnen wünschte, ein Lösegeld zu zahlen, indem er einem Bedürftigen Nahrung gab, so konnte er ein Lösegeld zahlen. Somit war sein Fasten vollständig. Allah, der Erhabene, sprach: ‚Doch wer aus eigenem freien Willen mehr gibt, das ist besser für ihn.‘ Er sprach erneut: ‚So soll jeder von euch, der in diesem Monat anwesend ist (in seiner Heimat), ihn fastend verbringen.‘ Doch wenn jemand krank oder auf Reisen ist, soll die vorgeschriebene Zeit durch spätere Tage nachgeholt werden.“

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Hasan (Al-Albani)

Sunan Abi Dawud 2316 · Hadithsammlung