حَدَّثَنَا مَحْمُودُ بْنُ خَالِدٍ، حَدَّثَنَا أَبِي، عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ رَاشِدٍ، بِإِسْنَادِهِ وَمَعْنَاهُ زَادَ وَهُوَ وَلَدُ زِنًا لأَهْلِ أُمِّهِ مَنْ كَانُوا حُرَّةً أَوْ أَمَةً وَذَلِكَ فِيمَا اسْتُلْحِقَ فِي أَوَّلِ الإِسْلاَمِ فَمَا اقْتُسِمَ مِنْ مَالٍ قَبْلَ الإِسْلاَمِ فَقَدْ مَضَى.
Die oben erwähnte Überlieferung wurde auch von Muhammad bin Rashid durch eine andere Überliefererkette mit derselben Bedeutung überliefert. Diese Version fügt hinzu: „Er ist das Kind der Unzucht für die Leute seiner Mutter, ob sie frei oder eine Sklavin war. Diese Zuschreibung eines Kindes zu den Eltern wurde am Anfang des Islam praktiziert. Das vor dem Islam aufgeteilte Eigentum wird nicht berücksichtigt.