حَدَّثَنَا سُلَيْمَانُ بْنُ دَاوُدَ الْعَتَكِيُّ، حَدَّثَنَا فُلَيْحٌ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ سَهْلِ بْنِ سَعْدٍ، فِي هَذَا الْحَدِيثِ وَكَانَتْ حَامِلاً فَأَنْكَرَ حَمْلَهَا فَكَانَ ابْنُهَا يُدْعَى إِلَيْهَا ثُمَّ جَرَتِ السُّنَّةُ فِي الْمِيرَاثِ أَنْ يَرِثَهَا وَتَرِثَ مِنْهُ مَا فَرَضَ اللَّهُ عَزَّ وَجَلَّ لَهَا.
Die oben erwähnte Überlieferung wurde auch von Sahl bin Sa'd über eine andere Überliefererkette überliefert. In dieser Version heißt es: „Sie war schwanger, er leugnete die Schwangerschaft von ihm. So wurde ihr Sohn ihr zugeschrieben. Im Erbrecht wurde die Praxis (Sunnah) festgelegt, dass der Sohn einen Anteil am Erbe seiner Mutter erhält und die Mutter einen Anteil am Erbe ihres Sohnes gemäß den von Allah, dem Erhabenen, vorgeschriebenen Anteilen erhält.“