حَدَّثَنَا عُثْمَانُ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا هُشَيْمٌ، وَإِسْمَاعِيلُ ابْنُ عُلَيَّةَ، عَنْ خَالِدٍ الْحَذَّاءِ، عَنْ أَبِي قِلاَبَةَ، عَنْ أَنَسِ بْنِ مَالِكٍ، قَالَ إِذَا تَزَوَّجَ الْبِكْرَ عَلَى الثَّيِّبِ أَقَامَ عِنْدَهَا سَبْعًا. وَإِذَا تَزَوَّجَ الثَّيِّبَ أَقَامَ عِنْدَهَا ثَلاَثًا. وَلَوْ قُلْتُ إِنَّهُ رَفَعَهُ لَصَدَقْتُ وَلَكِنَّهُ قَالَ السُّنَّةُ كَذَلِكَ.
Überliefert von Anas b. Malik: Wenn ein Mann, der eine Ehefrau hat, eine Jungfrau heiratet, sollte er sieben Nächte bei ihr bleiben; wenn er eine Frau heiratet, die zuvor verheiratet war, sollte er drei Nächte bei ihr bleiben. (Der Überlieferer sagte:) Wenn ich sage, dass er (Anas) diese Überlieferung vom Propheten (ﷺ) überlieferte, so werde ich wahrhaftig sein. Aber er sagte: Die Sunnah ist so und so.