حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مُحَمَّدٍ النُّفَيْلِيُّ، حَدَّثَنَا زُهَيْرٌ، حَدَّثَنَا دَاوُدُ بْنُ أَبِي هِنْدٍ، عَنْ عَامِرٍ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ تُنْكَحُ الْمَرْأَةُ عَلَى عَمَّتِهَا وَلاَ الْعَمَّةُ عَلَى بِنْتِ أَخِيهَا وَلاَ الْمَرْأَةُ عَلَى خَالَتِهَا وَلاَ الْخَالَةُ عَلَى بِنْتِ أُخْتِهَا وَلاَ تُنْكَحُ الْكُبْرَى عَلَى الصُّغْرَى وَلاَ الصُّغْرَى عَلَى الْكُبْرَى».

Überliefert von Abu Huraira: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Eine Frau darf nicht mit einem verheiratet werden, der ihre Tante väterlicherseits geheiratet hat, noch eine Tante väterlicherseits mit einem, der die Tochter ihres Bruders geheiratet hat, noch eine Frau mit einem, der ihre Tante mütterlicherseits geheiratet hat, noch eine Tante mütterlicherseits mit einem, der die Tochter ihrer Schwester geheiratet hat. Eine Frau, die (verwandtschaftlich) älter ist, darf nicht mit einem verheiratet werden, der eine Frau geheiratet hat, die (verwandtschaftlich) jünger ist als sie, noch darf eine Frau, die (verwandtschaftlich) jünger ist, mit einem verheiratet werden, der eine Frau geheiratet hat, die (verwandtschaftlich) älter ist als sie.“

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Sahih (Al-Albani)