حَدَّثَنَا ابْنُ السَّرْحِ، أَخْبَرَنَا ابْنُ وَهْبٍ، أَخْبَرَنِي مَالِكٌ، عَنْ أَبِي الأَسْوَدِ، بِإِسْنَادِهِ مِثْلَهُ زَادَ فَأَمَّا مَنْ أَهَلَّ بِعُمْرَةٍ فَأَحَلَّ.
Die vorgenannte Überlieferung wurde ebenfalls von Abu al-Aswad über eine andere Überliefererkette überliefert. Diese Version fügt hinzu: Wer seine Stimme im Talbiyah für die 'Umrah erhebt (und den Ihram dafür anlegt), soll den Ihram nach der Durchführung der 'Umrah ablegen.