حَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا حَمَّادُ بْنُ زَيْدٍ، عَنْ هَارُونَ بْنِ رِيَابٍ، قَالَ حَدَّثَنِي كِنَانَةُ بْنُ نُعَيْمٍ الْعَدَوِيُّ، عَنْ قَبِيصَةَ بْنِ مُخَارِقٍ الْهِلاَلِيِّ، قَالَ تَحَمَّلْتُ حَمَالَةً فَأَتَيْتُ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ «أَقِمْ يَا قَبِيصَةُ حَتَّى تَأْتِيَنَا الصَّدَقَةُ فَنَأْمُرَ لَكَ بِهَا». ثُمَّ قَالَ «يَا قَبِيصَةُ إِنَّ الْمَسْأَلَةَ لاَ تَحِلُّ إِلاَّ لأَحَدِ ثَلاَثَةٍ رَجُلٌ تَحَمَّلَ حَمَالَةً فَحَلَّتْ لَهُ الْمَسْأَلَةُ فَسَأَلَ حَتَّى يُصِيبَهَا ثُمَّ يُمْسِكُ وَرَجُلٌ أَصَابَتْهُ جَائِحَةٌ فَاجْتَاحَتْ مَالَهُ فَحَلَّتْ لَهُ الْمَسْأَلَةُ فَسَأَلَ حَتَّى يُصِيبَ قِوَامًا مِنْ عَيْشٍ». أَوْ قَالَ «سِدَادًا مِنْ عَيْشٍ». «وَرَجُلٌ أَصَابَتْهُ فَاقَةٌ حَتَّى يَقُولَ ثَلاَثَةٌ مِنْ ذَوِي الْحِجَا مِنْ قَوْمِهِ قَدْ أَصَابَتْ فُلاَنًا الْفَاقَةُ فَحَلَّتْ لَهُ الْمَسْأَلَةُ فَسَأَلَ حَتَّى يُصِيبَ قِوَامًا مِنْ عَيْشٍ - أَوْ سِدَادًا مِنْ عَيْشٍ - ثُمَّ يُمْسِكُ وَمَا سِوَاهُنَّ مِنَ الْمَسْأَلَةِ يَا قَبِيصَةُ سُحْتٌ يَأْكُلُهَا صَاحِبُهَا سُحْتًا».

Qabisah b. Mukhiriq al-Hilali sagte: Ich wurde Bürge für eine Zahlung, und ich kam zum Gesandten Allahs (Friede sei auf ihm). Er sagte: Warte, bis ich die freiwillige Spende (Sadaqah) erhalte, und ich werde anordnen, dass sie dir gegeben wird. Dann sagte er: Das Betteln, Qabisah, ist nur für eine von drei Gruppen erlaubt: ein Mann, der Bürge für eine Zahlung geworden ist, dem das Betteln erlaubt ist, bis er sie erhält, wonach er (mit dem Betteln) aufhören muss; ein Mann, der von einem Unglück getroffen wurde und es sein Vermögen zerstört hat, dem das Betteln erlaubt ist, bis er erhält, was den Lebensunterhalt unterstützt (oder er sagte, was einen angemessenen Unterhalt bietet); und ein Mann, der von Armut betroffen wurde, über den drei verständige Mitglieder seines Volkes bestätigen, indem sie sagen: Der und der wurde von Armut betroffen, einer solchen Person ist das Betteln erlaubt, bis er erhält, was den Lebensunterhalt unterstützt (oder er sagte, was einen angemessenen Unterhalt bietet), wonach er (mit dem Betteln) aufhören muss. Jeder andere Grund zum Betteln, Qabisah, ist verboten, und wer sich damit befasst, verzehrt es als eine verbotene Sache.

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Sahih (Al-Albani)