حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عِيسَى، وَأَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ وَأَحْمَدُ بْنُ مَنِيعٍ قَالُوا حَدَّثَنَا ابْنُ الْمُبَارَكِ، ح وَحَدَّثَنَا ابْنُ الْعَلاَءِ، أَخْبَرَنَا ابْنُ الْمُبَارَكِ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ يَزِيدَ، حَدَّثَنِي خَالِدُ بْنُ أَبِي عِمْرَانَ، عَنْ حَنَشٍ، عَنْ فَضَالَةَ بْنِ عُبَيْدٍ، قَالَ أُتِيَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم عَامَ خَيْبَرَ بِقِلاَدَةٍ فِيهَا ذَهَبٌ وَخَرَزٌ - قَالَ أَبُو بَكْرٍ وَابْنُ مَنِيعٍ فِيهَا خَرَزٌ مُعَلَّقَةٌ بِذَهَبٍ - ابْتَاعَهَا رَجُلٌ بِتِسْعَةِ دَنَانِيرَ أَوْ بِسَبْعَةِ دَنَانِيرَ فَقَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم «لاَ حَتَّى تُمَيِّزَ بَيْنَهُ وَبَيْنَهُ». فَقَالَ إِنَّمَا أَرَدْتُ الْحِجَارَةَ فَقَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم «لاَ حَتَّى تُمَيِّزَ بَيْنَهُمَا». قَالَ فَرَدَّهُ حَتَّى مُيِّزَ بَيْنَهُمَا. وَقَالَ ابْنُ عِيسَى أَرَدْتُ التِّجَارَةَ. قَالَ أَبُو دَاوُدَ وَكَانَ فِي كِتَابِهِ الْحِجَارَةُ فَغَيَّرَهُ فَقَالَ التِّجَارَةَ.
Überliefert von Fudalah ibn Ubayd: Der Prophet (ﷺ) erhielt eine Halskette, in der Gold und Perlen waren. (Die Überlieferer Abu Bakr und (Ahmad) Ibn Mani' sagten: Die Perlen waren mit Gold darin besetzt, und ein Mann kaufte sie für neun oder sieben Dinare.) Der Prophet (ﷺ) sagte: (Sie darf nicht verkauft werden), bis der Inhalt getrennt betrachtet wird. Der Überlieferer sagte: Er gab sie zurück, bis der Inhalt getrennt betrachtet wurde. Der Überlieferer Ibn Asa sagte: Damit meinte ich Handel. Abu Dawud sagte: Das Wort hijarah (Stein) wurde zuvor in seinem Notizbuch aufgezeichnet, aber er änderte es und überlieferte tijarah (Handel).
Überliefert von Fudalah bin 'Ubaid: In der Schlacht von Khaibar kaufte ich eine Halskette, in der Gold und Perlen waren, für zwölf Dinare. Ich trennte sie und fand, dass ihr Wert mehr als zwölf Dinare betrug. So erwähnte ich das dem Propheten (ﷺ), der sagte: Sie darf nicht verkauft werden, bis der Inhalt getrennt betrachtet wird.
حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا اللَّيْثُ، عَنِ ابْنِ أَبِي جَعْفَرٍ، عَنِ الْجُلاَحِ أَبِي كَثِيرٍ، حَدَّثَنِي حَنَشٌ الصَّنْعَانِيُّ، عَنْ فَضَالَةَ بْنِ عُبَيْدٍ، قَالَ كُنَّا مَعَ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَوْمَ خَيْبَرَ نُبَايِعُ الْيَهُودَ الأُوقِيَّةَ مِنَ الذَّهَبِ بِالدِّينَارِ. قَالَ غَيْرُ قُتَيْبَةَ بِالدِّينَارَيْنِ وَالثَّلاَثَةِ. ثُمَّ اتَّفَقَا فَقَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «لاَ تَبِيعُوا الذَّهَبَ بِالذَّهَبِ إِلاَّ وَزْنًا بِوَزْنٍ».
Überliefert von Fudalah bin 'Ubaid: Wir waren mit dem Gesandten Allahs (ﷺ) in der Schlacht von Khaibar. Wir verkauften den Juden eine Uqiyah Gold für einen Dinar. Die Überlieferer außer Qutaibah sagten: „für zwei oder drei Dinare.“ Dann stimmten beide Versionen überein. Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: Verkaufe Gold nur mit gleichem Gewicht.
Überliefert von Abdullah ibn Umar: Ich pflegte Kamele in al-Baqi für Dinare zu verkaufen und dafür Dirhams zu nehmen, und für Dirhams zu verkaufen und dafür Dinare zu nehmen. Ich nahm diese für diese und gab diese für diese. Ich ging zum Gesandten Allahs (ﷺ), der im Haus von Hafsah war. Ich sagte: Gesandter Allahs, sei nachsichtig, ich werde dich (eine Frage) fragen: Ich verkaufe Kamele in al-Baqi'. Ich verkaufe (sie) für Dinare und nehme Dirhams, und ich verkaufe für Dirhams und nehme Dinare. Ich nehme diese für diese und gebe diese für diese. Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte dann: Es ist kein Schaden, sie zum aktuellen Kurs zu nehmen, solange ihr euch nicht trennt und etwas zur Abrechnung offen lasst.
Die oben erwähnte Überlieferung wurde auch von Simak (b. Harb) mit einer anderen Überliefererkette und mit derselben Bedeutung überliefert. Die erste Version ist vollkommener. Sie erwähnt nicht die Worte "zum aktuellen Kurs".
حَدَّثَنَا مُوسَى بْنُ إِسْمَاعِيلَ، حَدَّثَنَا حَمَّادٌ، عَنْ قَتَادَةَ، عَنِ الْحَسَنِ، عَنْ سَمُرَةَ، أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ بَيْعِ الْحَيَوَانِ بِالْحَيَوَانِ نَسِيئَةً.
Überliefert von Samurah (ibn Jundub): Der Prophet (ﷺ) verbot den Verkauf von Tieren gegen Tiere, wenn die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen sollte.
Überliefert von Abdullah ibn Amr ibn al-'As: Der Gesandte Allahs (ﷺ) befahl ihm, eine Armee auszurüsten, aber die Kamele waren unzureichend. So befahl er ihm, die jungen Kamele der freiwilligen Spende (Sadaqah) zurückzuhalten, und er nahm ein Kamel, das durch zwei ersetzt werden sollte, als die Kamele der freiwilligen Spende (Sadaqah) kamen.
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مَسْلَمَةَ، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ يَزِيدَ، أَنَّ زَيْدًا أَبَا عَيَّاشٍ، أَخْبَرَهُ أَنَّهُ، سَأَلَ سَعْدَ بْنَ أَبِي وَقَّاصٍ عَنِ الْبَيْضَاءِ، بِالسُّلْتِ فَقَالَ لَهُ سَعْدٌ أَيُّهُمَا أَفْضَلُ قَالَ الْبَيْضَاءُ. فَنَهَاهُ عَنْ ذَلِكَ وَقَالَ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يُسْأَلُ عَنْ شِرَاءِ التَّمْرِ بِالرُّطَبِ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «أَيَنْقُصُ الرُّطَبُ إِذَا يَبِسَ». قَالُوا نَعَمْ فَنَهَاهُ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَنْ ذَلِكَ. قَالَ أَبُو دَاوُدَ رَوَاهُ إِسْمَاعِيلُ بْنُ أُمَيَّةَ نَحْوَ مَالِكٍ.
Zayd Abu 'Ayyash fragte Sa'd ibn Abi Waqqas über den Verkauf der weichen und weißen Weizenart gegen Gerste. Sa'd sagte: Welche von ihnen ist besser? Er antwortete: Die weiche und weiße Weizenart. So verbot er ihm dies und sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs (sawa) sagen, als er über den Kauf von trockenen Datteln gegen frische gefragt wurde. Der Gesandte Allahs (sawa) sagte: Werden frische Datteln vermindert, wenn sie trocken werden? Die (Leute) antworteten: Ja. So verbot der Gesandte Allahs (ﷺ) dies. Abu Dawud sagte: Eine ähnliche Überlieferung wurde auch von Isma'il b. Umayyah überliefert.
حَدَّثَنَا الرَّبِيعُ بْنُ نَافِعٍ أَبُو تَوْبَةَ، حَدَّثَنَا مُعَاوِيَةُ، - يَعْنِي ابْنَ سَلاَّمٍ - عَنْ يَحْيَى بْنِ أَبِي كَثِيرٍ، أَخْبَرَنَا عَبْدُ اللَّهِ، أَنَّ أَبَا عَيَّاشٍ، أَخْبَرَهُ أَنَّهُ، سَمِعَ سَعْدَ بْنَ أَبِي وَقَّاصٍ، يَقُولُ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم عَنْ بَيْعِ الرُّطَبِ بِالتَّمْرِ نَسِيئَةً. قَالَ أَبُو دَاوُدَ رَوَاهُ عِمْرَانُ بْنُ أَبِي أَنَسٍ عَنْ مَوْلًى لِبَنِي مَخْزُومٍ عَنْ سَعْدٍ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم نَحْوَهُ.
Überliefert von Sa'd ibn Abi Waqqas: Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot, frische Datteln gegen getrocknete Datteln zu verkaufen, wenn die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Abu Dawud sagte: Die oben erwähnte Überlieferung wurde auch von Sa'd (b. Abi Waqqas) vom Propheten (ﷺ) über eine andere Überliefererkette in ähnlicher Weise überliefert.
حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا ابْنُ أَبِي زَائِدَةَ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ بَيْعِ الثَّمَرِ بِالتَّمْرِ كَيْلاً وَعَنْ بَيْعِ الْعِنَبِ بِالزَّبِيبِ كَيْلاً وَعَنْ بَيْعِ الزَّرْعِ بِالْحِنْطَةِ كَيْلاً.
Überliefert von Ibn 'Umar: Der Prophet (ﷺ) verbot den Verkauf von Früchten auf dem Baum gegen Früchte nach Maß, und den Verkauf von Trauben gegen Rosinen nach Maß, und den Verkauf der Ernte gegen Weizen nach Maß.
Überliefert von Sahl b. Abi Khathmah: Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot den Verkauf von Früchten gegen getrocknete Datteln, aber erlaubte bezüglich der 'Araya ihren Verkauf auf der Grundlage einer Berechnung ihrer Menge. Aber diejenigen, die sie kaufen, können sie essen, wenn sie frisch sind.
Überliefert von Abu Hurairah: Der Gesandte Allahs (ﷺ) erlaubte bezüglich des Verkaufs von 'Araya, wenn die Menge weniger als fünf Wasqs oder fünf Wasqs betrug. Dawud b. al-Husain war im Zweifel. Abu Dawud sagte: Die Überlieferung von Jabir deutet auf bis zu vier Wasqs hin.
'Abd Rabbihi b. Sa'id al-Ansari sagte: 'Ariyyah bedeutet, dass ein Mann einem anderen Mann eine Palme leihweise überlässt, oder es bedeutet, dass er ein oder zwei Palmen von seinem Besitz für seinen persönlichen Gebrauch zurückbehält und sie dann gegen Datteln verkauft.
Ibn Ishaq sagte: 'Araya bedeutet, dass ein Mann einem anderen Mann einige Palmen leiht, aber er (der Besitzer) es als unangenehm empfindet, dass der Mann sich um die Bäume kümmert (durch häufige Besuche). Er (der Entleiher) verkauft sie (an den Besitzer) durch Berechnung.
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مَسْلَمَةَ الْقَعْنَبِيُّ، عَنْ مَالِكٍ، عَنْ نَافِعٍ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ بَيْعِ الثِّمَارِ حَتَّى يَبْدُوَ صَلاَحُهَا نَهَى الْبَائِعَ وَالْمُشْتَرِيَ.
Überliefert von 'Abdullah bin 'Umar: Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot den Verkauf von Früchten, bis sie eindeutig in gutem Zustand waren, und verbot es sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer.
حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مُحَمَّدٍ النُّفَيْلِيُّ، حَدَّثَنَا ابْنُ عُلَيَّةَ، عَنْ أَيُّوبَ، عَنْ نَافِعٍ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ بَيْعِ النَّخْلِ حَتَّى يَزْهُوَ وَعَنِ السُّنْبُلِ حَتَّى يَبْيَضَّ وَيَأْمَنَ الْعَاهَةَ نَهَى الْبَائِعَ وَالْمُشْتَرِيَ.
Überliefert von Ibn 'Umar: Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot den Verkauf von Palmen, bis die Datteln zu reifen begannen, und von Getreideähren, bis sie weiß und sicher vor Brand waren, und verbot es sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer.
Überliefert von AbuHurayrah: Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot, Kriegsbeute zu verkaufen, bis sie zugeteilt ist, und Palmen zu verkaufen, bis sie sicher vor jedem Brand sind, und dass ein Mann betet, ohne den Gürtel zu binden.
Überliefert von Jabir bin 'Abdullah: Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot den Verkauf von Früchten, bis sie reif sind (tushqihah). Er wurde gefragt: Was meinst du mit ihrer Reifung (ishqah)? Er antwortete: Sie werden rot oder gelb, und sie werden gegessen.
حَدَّثَنَا الْحَسَنُ بْنُ عَلِيٍّ، حَدَّثَنَا أَبُو الْوَلِيدِ، عَنْ حَمَّادِ بْنِ سَلَمَةَ، عَنْ حُمَيْدٍ، عَنْ أَنَسٍ، أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ بَيْعِ الْعِنَبِ حَتَّى يَسْوَدَّ وَعَنْ بَيْعِ الْحَبِّ حَتَّى يَشْتَدَّ.
Überliefert von Anas ibn Malik: Der Prophet (ﷺ) verbot den Verkauf von Trauben, bis sie schwarz wurden, und den Verkauf von Getreide, bis es hart geworden war.
Yunus sagte: Ich fragte Abu Zinad über den Verkauf von Früchten, bevor sie sich eindeutig in gutem Zustand befanden, und was darüber gesagt wurde. Er antwortete: Urwah ibn az-Zubayr überliefert eine Tradition von Sahl ibn Abi Hathmah auf Autorität von Zayd ibn Thabit, der sagte: Die Leute pflegten Früchte zu verkaufen, bevor sie sich eindeutig in gutem Zustand befanden. Als die Leute die Früchte abschnitten und zur Zahlung des Preises aufgefordert wurden, sagte der Käufer: Die Früchte wurden von duman-, qusham- und murad-Fruchtkrankheiten befallen, worüber sie zu streiten pflegten. Als ihre Streitigkeiten, die dem Propheten (ﷺ) vorgebracht wurden, zunahmen, sagte der Gesandte Allahs (ﷺ) zu ihnen als Rat: Nein, verkauft keine Früchte, bis sie sich in gutem Zustand befinden, wegen der großen Anzahl ihrer Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten.
حَدَّثَنَا إِسْحَاقُ بْنُ إِسْمَاعِيلَ الطَّالْقَانِيُّ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنِ ابْنِ جُرَيْجٍ، عَنْ عَطَاءٍ، عَنْ جَابِرٍ، أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ بَيْعِ الثَّمَرِ حَتَّى يَبْدُوَ صَلاَحُهُ وَلاَ يُبَاعُ إِلاَّ بِالدِّينَارِ أَوْ بِالدِّرْهَمِ إِلاَّ الْعَرَايَا.
Überliefert von Jabir ibn Abdullah: Der Prophet (ﷺ) verbot den Verkauf von Früchten, bis sie sich eindeutig in gutem Zustand befanden, und (ordnete an), dass sie nur für Dinar oder Dirham verkauft werden sollten, außer bei Araya.
حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ حَنْبَلٍ، وَيَحْيَى بْنُ مَعِينٍ، قَالاَ حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ حُمَيْدٍ الأَعْرَجِ، عَنْ سُلَيْمَانَ بْنِ عَتِيقٍ، عَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ، أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنْ بَيْعِ السِّنِينَ وَوَضَعَ الْجَوَائِحَ. قَالَ أَبُو دَاوُدَ لَمْ يَصِحَّ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم فِي الثُّلُثِ شَىْءٌ وَهُوَ رَأْىُ أَهْلِ الْمَدِينَةِ.
Überliefert von Jabir ibn Abdullah: Der Prophet (ﷺ) verbot den Verkauf von Früchten Jahre im Voraus und befahl, dass unvorhergesehener Verlust in Bezug auf das, was von Fruchtfäule betroffen ist, erlassen wird. Abu Dawud sagte: Die Zuschreibung der Tradition bezüglich der Auswirkung von Fruchtfäule – ein Drittel der Ernte – zum Propheten (ﷺ) ist nicht korrekt. Dies ist die Meinung der Leute von Medina.
حَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا حَمَّادٌ، عَنْ أَيُّوبَ، عَنْ أَبِي الزُّبَيْرِ، وَسَعِيدِ بْنِ مِينَاءَ، عَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ، أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم نَهَى عَنِ الْمُعَاوَمَةِ وَقَالَ أَحَدُهُمَا بَيْعِ السِّنِينَ.
Überliefert von Jabir bin 'Abdullah: Der Prophet (ﷺ) verbot den Verkauf von Früchten für eine Anzahl von Jahren. Einer der beiden Überlieferer (Abu al-Zubair und Sa'id b. Mina') erwähnte die Worte "Verkauf für Jahre" (bai' al-sinin anstelle von al-mu'awamah).