حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ بَشَّارٍ، حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ جَعْفَرٍ، حَدَّثَنَا شُعْبَةُ، قَالَ سَمِعْتُ قَتَادَةَ، يُحَدِّثُ عَنْ أَنَسٍ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم أَنَّهُ أُتِيَ بِرَجُلٍ قَدْ شَرِبَ الْخَمْرَ فَضَرَبَهُ بِجَرِيدَتَيْنِ نَحْوَ الأَرْبَعِينَ وَفَعَلَهُ أَبُو بَكْرٍ فَلَمَّا كَانَ عُمَرُ اسْتَشَارَ النَّاسَ فَقَالَ عَبْدُ الرَّحْمَنِ بْنُ عَوْفٍ كَأَخَفِّ الْحُدُودِ ثَمَانِينَ. فَأَمَرَ بِهِ عُمَرُ. قَالَ أَبُو عِيسَى حَدِيثُ أَنَسٍ حَدِيثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ. وَالْعَمَلُ عَلَى هَذَا عِنْدَ أَهْلِ الْعِلْمِ مِنْ أَصْحَابِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم وَغَيْرِهِمْ أَنَّ حَدَّ السَّكْرَانِ ثَمَانُونَ.
Überliefert von Anas: Dass ein Mann, der Wein getrunken hatte, zum Propheten (ﷺ) gebracht wurde, so schlug er ihn etwa vierzig Mal mit zwei Palmwedeln. So tat Abu Bakr ähnlich, und als 'Umar Khalifah wurde, suchte er Rat bei den Leuten. Und 'Abdur-Rahman bin 'Awf sagte: 'Ich sehe, dass die leichteste Strafe achtzig Peitschenhiebe sind,' so befahl 'Umar das.
حَدَّثَنَا أَبُو كُرَيْبٍ، حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ عَيَّاشٍ، عَنْ عَاصِمِ بْنِ بَهْدَلَةَ، عَنْ أَبِي صَالِحٍ، عَنْ مُعَاوِيَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «مَنْ شَرِبَ الْخَمْرَ فَاجْلِدُوهُ فَإِنْ عَادَ فِي الرَّابِعَةِ فَاقْتُلُوهُ». قَالَ وَفِي الْبَابِ عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ وَالشَّرِيدِ وَشُرَحْبِيلَ بْنِ أَوْسٍ وَجَرِيرٍ وَأَبِي الرَّمَدِ الْبَلَوِيِّ وَعَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَمْرٍو. قَالَ أَبُو عِيسَى حَدِيثُ مُعَاوِيَةَ هَكَذَا رَوَى الثَّوْرِيُّ أَيْضًا عَنْ عَاصِمٍ عَنْ أَبِي صَالِحٍ عَنْ مُعَاوِيَةَ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم. وَرَوَى ابْنُ جُرَيْجٍ وَمَعْمَرٌ عَنْ سُهَيْلِ بْنِ أَبِي صَالِحٍ عَنْ أَبِيهِ عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم. قَالَ سَمِعْتُ مُحَمَّدًا يَقُولُ حَدِيثُ أَبِي صَالِحٍ عَنْ مُعَاوِيَةَ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم فِي هَذَا أَصَحُّ مِنْ حَدِيثِ أَبِي صَالِحٍ عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم. وَإِنَّمَا كَانَ هَذَا فِي أَوَّلِ الأَمْرِ ثُمَّ نُسِخَ بَعْدُ هَكَذَا رَوَى مُحَمَّدُ بْنُ إِسْحَاقَ عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ الْمُنْكَدِرِ عَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «إِنَّ مَنْ شَرِبَ الْخَمْرَ فَاجْلِدُوهُ فَإِنْ عَادَ فِي الرَّابِعَةِ فَاقْتُلُوهُ». قَالَ ثُمَّ أُتِيَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم بَعْدَ ذَلِكَ بِرَجُلٍ قَدْ شَرِبَ الْخَمْرَ فِي الرَّابِعَةِ فَضَرَبَهُ وَلَمْ يَقْتُلْهُ. وَكَذَلِكَ رَوَى الزُّهْرِيُّ عَنْ قَبِيصَةَ بْنِ ذُؤَيْبٍ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم نَحْوَ هَذَا. قَالَ فَرُفِعَ الْقَتْلُ وَكَانَتْ رُخْصَةً. وَالْعَمَلُ عَلَى هَذَا الْحَدِيثِ عِنْدَ عَامَّةِ أَهْلِ الْعِلْمِ لاَ نَعْلَمُ بَيْنَهُمُ اخْتِلاَفًا فِي ذَلِكَ فِي الْقَدِيمِ وَالْحَدِيثِ وَمِمَّا يُقَوِّي هَذَا مَا رُوِيَ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم مِنْ أَوْجُهٍ كَثِيرَةٍ أَنَّهُ قَالَ «لاَ يَحِلُّ دَمُ امْرِئٍ مُسْلِمٍ يَشْهَدُ أَنْ لاَ إِلَهَ إِلاَّ اللَّهُ وَأَنِّي رَسُولُ اللَّهِ إِلاَّ بِإِحْدَى ثَلاَثٍ النَّفْسُ بِالنَّفْسِ وَالثَّيِّبُ الزَّانِي وَالتَّارِكُ لِدِينِهِ».
Überliefert von Mu'awiyah: Dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: "Wer Wein trinkt, den peitscht. Wenn er es wieder tut, dann beim vierten Mal tötet ihn."
'Abdur-Rahman bin Muhariz sagte: "Ich fragte Fadalah bin 'Ubaid über das Aufhängen der Hand um den Hals des Diebes: 'Ist dies aus der Sunnah?' Er sagte: 'Ein Mann kam zum Gesandten Allahs (ﷺ) mit einem Dieb, so wurde seine Hand abgetrennt, und dann befahl er, dass sie um seinen Hals gehängt werde.'"
Habib bin Salim sagte: „Ein Mann wurde zu An-Nu'man bin Bashir gebracht, der Geschlechtsverkehr mit der Sklavin seiner Frau gehabt hatte. Er sagte: ‚Ich fälle über ihren Fall ein Urteil gemäß dem Urteil des Gesandten Allahs (ﷺ): Wenn sie sie ihm erlaubt hat, dann werde ich ihn hundertmal auspeitschen, und wenn sie sie ihm nicht erlaubt hat, dann werde ich ihn steinigen.‘“
حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ حُجْرٍ، حَدَّثَنَا مُعَمَّرُ بْنُ سُلَيْمَانَ الرَّقِّيُّ، عَنِ الْحَجَّاجِ بْنِ أَرْطَاةَ، عَنْ عَبْدِ الْجَبَّارِ بْنِ وَائِلِ بْنِ حُجْرٍ، عَنْ أَبِيهِ، قَالَ اسْتُكْرِهَتِ امْرَأَةٌ عَلَى عَهْدِ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَدَرَأَ عَنْهَا رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم الْحَدَّ وَأَقَامَهُ عَلَى الَّذِي أَصَابَهَا وَلَمْ يُذْكَرْ أَنَّهُ جَعَلَ لَهَا مَهْرًا. قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ غَرِيبٌ وَلَيْسَ إِسْنَادُهُ بِمُتَّصِلٍ وَقَدْ رُوِيَ هَذَا الْحَدِيثُ مِنْ غَيْرِ هَذَا الْوَجْهِ. قَالَ سَمِعْتُ مُحَمَّدًا يَقُولُ عَبْدُ الْجَبَّارِ بْنُ وَائِلِ بْنِ حُجْرٍ لَمْ يَسْمَعْ مِنْ أَبِيهِ وَلاَ أَدْرَكَهُ يُقَالُ إِنَّهُ وُلِدَ بَعْدَ مَوْتِ أَبِيهِ بِأَشْهُرٍ. وَالْعَمَلُ عَلَى هَذَا عِنْدَ أَهْلِ الْعِلْمِ مِنْ أَصْحَابِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم وَغَيْرِهِمْ أَنْ لَيْسَ عَلَى الْمُسْتَكْرَهَةِ حَدٌّ.
Überliefert von 'Abdul-Jabbar bin Wa'il bin Hujr: Dass sein Vater sagte: „Eine Frau wurde zur Zeit des Gesandten Allahs (ﷺ) zum illegalen Geschlechtsverkehr gezwungen. Der Gesandte Allahs (ﷺ) vollstreckte die gesetzliche Strafe nicht an ihr, sondern er vollstreckte sie an dem, der es ihr angetan hatte.“ Und der Überlieferer erwähnte nicht, dass er ihr eine Brautgabe zugewiesen hätte.
Überliefert von 'Alqamah bin Wa'il Al-Kindi: Von seinem Vater: „Eine Frau ging zur Zeit des Propheten (ﷺ) hinaus, um zum Gebet (Salah) zu gehen, aber sie wurde von einem Mann ergriffen und er hatte Geschlechtsverkehr mit ihr, so schrie sie und er ließ von ihr ab. Dann kam ein Mann an ihr vorbei und sie sagte: ‚Jener Mann hat dies und das mit mir getan‘, dann kam sie an einer Gruppe von Auswanderern (Muhadschirin) vorbei und sie sagte: ‚Jener Mann hat dies und das mit mir getan.‘ Sie gingen, um den Mann zu holen, von dem sie dachte, dass er Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt hatte, und sie brachten ihn zu ihr. Sie sagte: ‚Ja, das ist er.‘ So brachten sie ihn zum Gesandten Allahs (ﷺ), und als er befahl, dass er gesteinigt werde, sagte der Mann, der Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt hatte: ‚O Gesandter Allahs, ich bin derjenige, der Geschlechtsverkehr mit ihr hatte.‘ So sagte er zu ihr: ‚Geh, denn Allah hat dir vergeben.‘ Dann sagte er einige freundliche Worte zu dem Mann (der gebracht worden war). Und er sagte zu dem Mann, der Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt hatte: ‚Steinigt ihn.‘ Dann sagte er: ‚Er hat eine Reue gezeigt, dass, wenn die Bewohner von Al-Madinah mit ihr bereut hätten, sie von ihnen angenommen worden wäre.‘“
حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عَمْرٍو السَّوَّاقُ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الْعَزِيزِ بْنُ مُحَمَّدٍ، عَنْ عَمْرِو بْنِ أَبِي عَمْرٍو، عَنْ عِكْرِمَةَ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم «مَنْ وَجَدْتُمُوهُ وَقَعَ عَلَى بَهِيمَةٍ فَاقْتُلُوهُ وَاقْتُلُوا الْبَهِيمَةَ». فَقِيلَ لاِبْنِ عَبَّاسٍ مَا شَأْنُ الْبَهِيمَةِ قَالَ مَا سَمِعْتُ مِنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فِي ذَلِكَ شَيْئًا وَلَكِنْ أُرَى رَسُولَ اللَّهِ كَرِهَ أَنْ يُؤْكَلَ مِنْ لَحْمِهَا أَوْ يُنْتَفَعَ بِهَا وَقَدْ عُمِلَ بِهَا ذَلِكَ الْعَمَلُ. قَالَ أَبُو عِيسَى هَذَا حَدِيثٌ لاَ نَعْرِفُهُ إِلاَّ مِنْ حَدِيثِ عَمْرِو بْنِ أَبِي عَمْرٍو عَنْ عِكْرِمَةَ عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم.
Überliefert von Ibn 'Abbas: Dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wen auch immer ihr mit einem Tier Geschlechtsverkehr haben seht, den tötet und tötet das Tier.“ So wurde zu Ibn 'Abbas gesagt: „Wie steht es um das Tier?“ Er sagte: „Ich habe nichts vom Gesandten Allahs (ﷺ) darüber gehört, aber ich sehe, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) es ablehnte, sein Fleisch zu essen oder es zu nutzen, aufgrund der Tatsache, dass eine solche (abscheuliche) Tat mit diesem Tier begangen wurde.“
Sufyan Ath-Thawri berichtete von 'Asim, von Abu Razin, von Ibn 'Abbas, der sagte: „Wer auch immer Geschlechtsverkehr mit einem Tier hat, für den gibt es keine gesetzliche Strafe.“
Überliefert von Ibn 'Abbas: Dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wen auch immer ihr findet, der die Taten des Volkes Lut tut, dann tötet den, der es tut, und den, an dem es getan wird.“
Überliefert von 'Ikrimah: Dass 'Ali einige Menschen verbrannte, die vom Islam abfielen. Diese Nachricht erreichte Ibn 'Abbas, so sagte er: „Wenn ich es wäre, hätte ich sie gemäß der Aussage des Gesandten Allahs (ﷺ) getötet. Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Wer seine Religion ändert, den tötet.‘ Und ich hätte sie nicht verbrannt, weil der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: ‚Bestraft nicht mit der Strafe Allahs.‘ So erreichte dies 'Ali, und er sagte: „Ibn 'Abbas hat die Wahrheit gesagt.“
Überliefert von Umar: Dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wen ihr beim Stehlen von der Kriegsbeute auf dem Wege Allahs findet, den verbrennt seine Habseligkeiten.“ Salih (einer der Überlieferer) sagte: „Ich trat bei Maslamah ein, und bei ihm war Salim bin 'Abdullah. Dort war ein Mann, der von der Kriegsbeute gestohlen hatte, so überlieferte Salim diesen Hadith. So ordnete er dementsprechend an, und seine Habseligkeiten wurden verbrannt. In seinen Habseligkeiten war ein Mushaf, so sagte Salim: ‚Verkaufe diesen und gib seinen Erlös als freiwillige Spende (Sadaqah).‘“
Überliefert von Ibn 'Abbas: Dass der Prophet (ﷺ) sagte: „Wenn ein Mann zu einem anderen Mann sagt: ‚O du Jude‘, dann schlage ihn zwanzig Mal. Wenn er sagt: ‚O du Weibischer‘, dann schlage ihn zwanzig Mal. Und wer mit jemandem verkehrt, der ein Mahram ist, den tötet.“
Überliefert von Abu Burdah bun Niyar: Dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Niemand darf mit mehr als zehn Peitschenhieben geschlagen werden, außer bei einer gesetzlichen Strafe unter Allahs Strafen.“