أَخْبَرَنَا عَمْرُو بْنُ زُرَارَةَ، قَالَ حَدَّثَنَا إِسْمَاعِيلُ، عَنْ أَيُّوبَ، عَنْ مُحَمَّدٍ، قَالَ لَمْ أَعْلَمْ شُرَيْحًا كَانَ يَقْضِي فِي الْمُضَارِبِ إِلاَّ بِقَضَاءَيْنِ كَانَ رُبَّمَا قَالَ لِلْمُضَارِبِ بَيِّنَتَكَ عَلَى مُصِيبَةٍ تُعْذَرُ بِهَا. وَرُبَّمَا قَالَ لِصَاحِبِ الْمَالِ بَيِّنَتَكَ أَنَّ أَمِينَكَ خَائِنٌ وَإِلاَّ فَيَمِينُهُ بِاللَّهِ مَا خَانَكَ.

Es wurde überliefert, dass Muhammad sagte: "Ich weiß nicht, dass Shuraih jemals über Mudarabah-Streitigkeiten entschieden hat, außer auf zwei Arten. Er pflegte zum Mudarib (demjenigen, der seine Arbeitskraft in die Partnerschaft einbrachte) zu sagen: 'Du musst den Beweis erbringen, dass dich ein Unglück getroffen hat, damit du entschuldigt sein mögest.' Oder er pflegte zu demjenigen, der sein Geld in die Partnerschaft investierte, zu sagen: 'Du musst den Beweis erbringen, dass dein Treuhänder sein Vertrauen verraten hat, andernfalls genügt sein bei Allah geschworener Eid, dass er dich nicht verraten hat.'"

Quelle: sunnah.com · Einstufung: Sahih (Darussalam)