أَخْبَرَنَا مُحَمَّدُ بْنُ حَاتِمٍ، قَالَ أَنْبَأَنَا حِبَّانُ، قَالَ أَنْبَأَنَا عَبْدُ اللَّهِ، عَنِ ابْنِ جُرَيْجٍ، قِرَاءَةً قَالَ قُلْتُ لِعَطَاءٍ عَبْدٌ أُؤَاجِرُهُ سَنَةً بِطَعَامِهِ وَسَنَةً أُخْرَى بِكَذَا وَكَذَا. قَالَ لاَ بَأْسَ بِهِ وَيُجْزِئُهُ اشْتِرَاطُكَ حِينَ تُؤَاجِرُهُ أَيَّامًا أَوْ آجَرْتَهُ وَقَدْ مَضَى بَعْضُ السَّنَةِ قَالَ إِنَّكَ لاَ تُحَاسِبُنِي لِمَا مَضَى.
Es wurde überliefert, dass Ibn Juraij sagte: „Ich sagte zu 'Ata': ‚Was, wenn ich einen Sklaven für ein Jahr miete, im Gegenzug für seine Verpflegung, und für ein weiteres Jahr, im Gegenzug für dies und das?‘ Er sagte: ‚Daran ist nichts Verwerfliches, und du kannst deine Mietbedingungen sogar für ein paar Tage festlegen.‘ ‚Wie wäre es, wenn ich einen Vertrag mache, ihn zu mieten, nachdem ein Teil des Jahres vergangen ist?‘ Er sagte: ‚Rechne mich nicht für das ab, was vergangen ist.‘“