وَحَدَّثَنِي عِيسَى بْنُ حَمَّادٍ الْمِصْرِيُّ، أَخْبَرَنَا اللَّيْثُ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ أَبِي سَعِيدٍ، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّهُ سَمِعَهُ يَقُولُ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ «إِذَا زَنَتْ أَمَةُ أَحَدِكُمْ فَتَبَيَّنَ زِنَاهَا فَلْيَجْلِدْهَا الْحَدَّ وَلاَ يُثَرِّبْ عَلَيْهَا ثُمَّ إِنْ زَنَتْ فَلْيَجْلِدْهَا الْحَدَّ وَلاَ يُثَرِّبْ عَلَيْهَا ثُمَّ إِنْ زَنَتِ الثَّالِثَةَ فَتَبَيَّنَ زِنَاهَا فَلْيَبِعْهَا وَلَوْ بِحَبْلٍ مِنْ شَعَرٍ».
Abu Huraira berichtete, dass er den Gesandten Allahs (ﷺ) sagen hörte: Wenn die Sklavin eines von euch Unzucht begeht und dies (ihr Vergehen) klar wird, soll sie (als die vorgeschriebene) Strafe ausgepeitscht werden, aber man soll sie nicht beschimpfen. Wenn sie erneut Unzucht begeht, soll sie (wieder) durch Auspeitschung bestraft werden, aber man soll sie nicht beschimpfen. Wenn sie zum dritten Mal Unzucht begeht und es klar wird, dann soll er sie verkaufen, und sei es nur für ein Seil aus Haar.