حَدَّثَنَا أَبُو بَكْرِ بْنُ أَبِي شَيْبَةَ، حَدَّثَنَا حَمَّادُ بْنُ خَالِدٍ، عَنِ الْعُمَرِيِّ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ، عَنِ الْقَاسِمِ، عَنْ عَائِشَةَ، عَنِ النَّبِيِّ ـ صلى الله عليه وسلم ـ قَالَ «إِذَا اسْتَيْقَظَ أَحَدُكُمْ مِنْ نَوْمِهِ فَرَأَى بَلَلاً وَلَمْ يَرَ أَنَّهُ احْتَلَمَ اغْتَسَلَ وَإِذَا رَأَى أَنَّهُ قَدِ احْتَلَمَ وَلَمْ يَرَ بَلَلاً فَلاَ غُسْلَ عَلَيْهِ».
Es wurde von 'Aishah überliefert, dass der Prophet (ﷺ) sagte: „Wenn einer von euch aufwacht und Feuchtigkeit sieht, aber nicht glaubt, dass er einen erotischen Traum hatte, soll er die Ganzkörperwaschung (Ghusl) vornehmen. Wenn er jedoch glaubt, dass er einen erotischen Traum hatte, aber keine Feuchtigkeit sieht, dann muss er keine Ganzkörperwaschung (Ghusl) vornehmen.“