حَدَّثَنَا مُسَدَّدٌ، حَدَّثَنَا يَزِيدُ بْنُ زُرَيْعٍ، حَدَّثَنَا مَعْمَرٌ، عَنِ الزُّهْرِيِّ، عَنْ سَعِيدٍ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ـ رضى الله عنه ـ عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ يَبِيعُ حَاضِرٌ لِبَادٍ، وَلاَ تَنَاجَشُوا، وَلاَ يَزِيدَنَّ عَلَى بَيْعِ أَخِيهِ، وَلاَ يَخْطُبَنَّ عَلَى خِطْبَتِهِ، وَلاَ تَسْأَلِ الْمَرْأَةُ طَلاَقَ أُخْتِهَا لِتَسْتَكْفِئَ إِنَاءَهَا».

Überliefert von Abu Huraira: Der Prophet (ﷺ) sagte: „Kein Stadtbewohner soll für einen Beduinen verkaufen. Praktiziert nicht den Nadschsch (d. h. bietet keinen hohen Preis für eine Sache, die ihr nicht kaufen wollt, um die Leute zu täuschen). Kein Muslim soll für eine Sache, die bereits von seinem muslimischen Bruder gekauft wurde, mehr bieten, noch soll er um die Hand eines Mädchens anhalten, das bereits einem anderen Muslim versprochen ist. Eine muslimische Frau soll nicht versuchen, die Scheidung ihrer Schwester (d. h. einer anderen muslimischen Frau) herbeizuführen, um selbst ihren Platz einzunehmen.“

Quelle: sunnah.com