حَدَّثَنَا مَحْمُودُ بْنُ خَالِدٍ السُّلَمِيُّ، حَدَّثَنَا أَحْمَدُ بْنُ عَلِيٍّ، حَدَّثَنَا ثَوْرٌ، عَنْ يَزِيدَ بْنِ شُرَيْحٍ الْحَضْرَمِيِّ، عَنْ أَبِي حَىٍّ الْمُؤَذِّنِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ «لاَ يَحِلُّ لِرَجُلٍ يُؤْمِنُ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الآخِرِ أَنْ يُصَلِّيَ وَهُوَ حَقِنٌ حَتَّى يَتَخَفَّفَ». ثُمَّ سَاقَ نَحْوَهُ عَلَى هَذَا اللَّفْظِ قَالَ «وَلاَ يَحِلُّ لِرَجُلٍ يُؤْمِنُ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الآخِرِ أَنْ يَؤُمَّ قَوْمًا إِلاَّ بِإِذْنِهِمْ وَلاَ يَخْتَصَّ نَفْسَهُ بِدَعْوَةٍ دُونَهُمْ فَإِنْ فَعَلَ فَقَدْ خَانَهُمْ». قَالَ أَبُو دَاوُدَ هَذَا مِنْ سُنَنِ أَهْلِ الشَّامِ لَمْ يَشْرَكْهُمْ فِيهَا أَحَدٌ.

Überliefert von Abu Huraira: Der Prophet (ﷺ) sagte: Es ist einem Mann, der an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, das Gebet (Salah) zu verrichten, während er den Drang zur Notdurft verspürt, bis er sich erleichtert hat. Dann überlieferte der Überlieferer Thawr b. Yazid eine ähnliche Tradition mit folgendem Wortlaut: "Es ist einem Mann, der an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, dass er die Menschen im Gebet anführt, außer mit ihrer Erlaubnis; und dass er nicht Allah ausschließlich für sich allein bittet und dabei alle anderen auslässt. Wenn er dies täte, hätte er ein Treuhandverhältnis verletzt." Abu Dawud sagte: Dies ist eine Tradition, die von den Überlieferern Syriens berichtet wird; niemand sonst hat sich ihnen in der Überlieferung dieser Tradition angeschlossen.

Quelle: sunnah.com